Kreis-Oldenburger-Eisenbahn (1880-1938)

Ministerialverfügung für die Kreis Oldenburger Eisenbahn - HP 8.12.1900

Durch Ministerialverfügung sind für die Kreis Oldenburger Eisenbahn folgende Abweichungen von der Eisenbahn-Verkehrsordnung genehmigt worden: Zu §13 Abs. 3: Für die Strecke Neustadt i. H. - Heiligenhafen ist die Bestellung ganzer Wagenabteile ausgeschlossen; ferner für die Stationen Neukirchen, Heringsdorf, Goel folgende Abweichungen: Zu § 14 der Eisenbahn-Verkehrsordnung: Der Umtausch von Fahrkarten zum Uebergang in höhere Wagenklassen ist unzulässig: zu § 15: Die Warteräume sind nur 1/2 Stunde vor und fünf Minuten nach Abgang des Zuges geöffnet; zu § 16 Abs. 1: Eine Aufforderung zum Einsteigen in die Wagen findet nicht statt; zu § 33 Abs. 2: Auf hiesiger Station abgefertigtes Gepäck wird nur am Zuge ausgeliefert.

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