Vom Kreisausschuß des hies. Kreises ist betreffend Weiterführung der Kreis Oldenburger Eisenbahn nach Heiligenhafen und Fehmarn ein Vorschlag, der dem Kreistag in seiner Sitzung am 14. Febr. vorgelegt werden wird, den Kreistagsmitgliedern zugegangen. Die Hauptpunkte desselben sind etwa folgende: Die Bahn soll von Oldenburg über Neukirchen unter Umgehung des Kl. Berges bis Heiligenhafen als vollspurige Nebenbahn, von Lütjenbrode bis zum Sund als vollspurige Kleinbahn, dann der Sund mittels Dampftrajekt überschritten und von hier über Burg, Petersdorf nach Orth als schmalspurige Kleinbahn gebaut werden. Beabsichtigt wird, sämtliche Züge von und nach Fehmarn über Heiligenhafen laufen zu lassen. Der Bau der Bahn nach Heiligenhafen ist incl.Grunderwerb und Betriebsmittel auf 1100000 M, Trajekt 300000 M, Kleinbahn auf Fehmarn incl. Grunderwerb und Betriebsmittel auf 680000 M veranschlagt, zusammen also 2395000 M. Der Staat wird die Hälfte der Kosten der Bahn Oldenburg - Heiligenhafen, jedoch nicht mehr als 550000 M übernehmen. Von den Kosten der Kleinbahn einschließlich der Sundüberschreitung sind die vom Staate voraus zu leistenden 100000 M für die Uebernahme der Fähranstalt am Sunde durch die Bahngesellschaft in Abzug zu bringen, ferner die Kosten des Grunderwerbs mit 115000 M, so daß ein Aktienkapital verbleibt von 1080000 M. Von diesem fällt 1/4 = 270000 M dem Staate zu Last, 1/4 wird von der Provinz zinsfrei auszuleihen sein 1475000 M, da zu vorstehender Summe noch die von der Provinz anzuleihenden 270000 M und die Kosten des Grunderwerbs der Kleinbahn mit 115000 M treten. Die Kosten für die Verzinsung und Amortisation der letztgenannten Summe sollen den Gemeinden und Gutsbezirken der Insel Fehmarn, der Gemeinde Großenbrode, dem Gute Löhrstorff und der Stadt Heiligenhafen als Vorausbelastung im Sinne des § 13 der Kreisordnung auferlegt werden.