Kreis-Oldenburger-Eisenbahn (1880-1938)

Verlängerung der Kreis Oldenburger Eisenbahn - HP 20.7.1889

Eine Sitzung des Kreistages findet am Montag, den 29. d. M., in Scheibners Hotel in Oldenburg statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. folgende Punkte: Die Vorschlagsliste der Amtsvorsteher; der Eisenbahnbau; die Verwendung der aus landwirtschaftlichen Zöllen dem Kreise zugehenden Einnahmen pro 1889, in Verbindung mit dem Bau eines Kreiskrankenhauses zu Oldenburg. Betreffs des Eisenbahnbaus ist vom Kreisausschuß folgende Begründung beigegeben: Es ist bekannt, daß ein großer Teil des Kreises seit Jahren die Verlängerung der Kreis Oldenburger Eisenbahn anstrebt. Die in dieser Richtung im Jahre 1883 zwischen Eisenbahndirektion und Kreis gepflogenen Verhandlungen welche die Fortführung der Bahn von Oldenburg nach Heiligenhafen nördlich der Chaussee, Oldenburg - Heiligenhafen zum Gegenstand hatten, sind gescheitert. 

Neuerdings ist ein Plan ausgearbeitet und höheren Orts vorgelegt worden, welchem die Voraussetzung zu Grunde liegt, daß 1) die Städte Oldenburg und Burg a. F. durch eine südlich der Chaussee Oldenburg - Heiligenhafen über letztere Stadt geführte Bahn verbunden werden und 2) dieser Bahnbau durch den Staat unter Zuschußleistungen seitens des Kreises zur Ausführung gebracht wird. 

Das Bedürfnis und die wirtschaftliche Notwendigkeit der Herstellung einer festen und gesicherten Verbindung der Insel Fehmarn mit dem Festland einerseits und dieses wie der Stadt Heiligenhafen mit dem bestehenden Bahnnetz andererseits, sind von allen Seiten in einem Maße anerkannt, daß eine nähere Begründung an dieser Stelle unnötig erscheint.

Ebenso ist wiederholt von dem Kreistag die Verpflichtung anerkannt worden, daß die Verkehrs- und öffentlichen Einrichtungen, deren sich der Westen und die Mitte des Kreises erfreuen, auch dem im Osten des Kreises gelegenen Großgrundbeitz, der Stadt Heiligenhafen und der Insel Fehmarn in weiterem Maße zugänglich gemacht werden müßten, zumal diese Teile bisher die vornehmsten Träger der Kreislasten gewesen sind. Speziell soll hier noch hervorgehoben werden, daß die Schiffsverbindung, welche neuerdings zwischen Heiligenhafen und Orth a. F. eingerichtet worden ist, abgesehen von der Unsicherheit des Betriebes während des Winters, niemals wird den wirtschaftlichen Wert einer Eisenbahn ersetzen und dem vorhandenen Bedürfnis genügen können.

Nach dem vorliegenden Plan soll die neue Bahn von Oldenburg über Goel, Neukirchen, Heiligenhafen, Großenbrode unter Ueberschreitung des Sundes an geeigneter Stelle, sei es mittelst eines Dammes, in welchem Drehbrücken vorzusehen sind, sei es mittels einer Dampftrajectanstalt, nach Burg a. F. geführt werden.

Unternehmer ist der Staat, während der Kreis Zuschüsse in einer Form leistet, durch die ersterer zugleich in den alleinigen Besitz der bisherigen Kreis Oldenurger Bahn gelangt, so daß die gesamte den Kreis durchschneidende Strecke Neustadt - Burg staatliches Eigentum werden würde.

Der Kreis hört damit auf, gewerbetreibender Actionär zu sein und sieht seinen Wunsch erfüllt, schwankende Etats beseitigen und zu festen Jahresanschlägen seiner Einnahmen und Ausgaben zurückkehren zu können. 

Nicht unwesentlich erscheint der Gesichtspunkt, daß die bisherige Aufbringungsweise der Eisenbahn-lasten nach Zonen wird sistiert werden können, da mit Ausführung des in Rede stehenden Projectes für alle Gemeinden und Gutsbezirke die günstigste Verbindung mit der Bahn, soweit sie praktisch ausführbar erscheint, geschaffen sein wird.

- In der Sitzung des Kreistages vom 20. December vor. Js. hat sich dieselbe einstimmig bereit erklärt, dem Staate, wenn derselbe den Ausbau der Bahn Oldenburg - Burg in der vorstehend angegebenen Weise übernehmen wolle, die in dem Besitz des Kreises befindlichen Actien der Kreis Oldenburger Bahn im Nennwerte von 600 000 Mk. unentgeldlich zu überweisen.

Zugleich ist der Vorsitzende ersucht worden, zur Herbeiführung eines formell gültigen Beschlusses dem Kreistage baldigst Vorlage zu machen.

Um eine neue Vorlage zu vermeiden, wie sie durch weitere Forderungen des Ministers notwendig geworden sein würde, ist der Beschluß vom 20. Dezbr. v. J. zunächst höheren Orts vorgelegt und nunmehr der Kreistag durch Ministerial-Erlaß vom 2. Juli d. J. aufgefordert worden, einen formell verbindlichen Beschluß zu fassen, daß er sich verpflichte, die in seinem Besitz befindlichen 600 000 Mk. Actien der Kreis Oldenburger Eisenbahngesellschaft unentgeldlich an den Staat abzutreten und außerdem die im Privatbesitz befindlichen Actien jener Gesellschaft im Betrage von 12 000 Mk aufzuwenden sein, um die Actien zum Nennwerte anzukaufen.

 Zum Ankauf der vorstehend bezeichneten  600 000 Mk. Actien ist seiner Zeit eine Anleihe in Höhe des gleichen Betrages gemacht worden, die sich jedoch durch Abzahlung auf 540 000 Mk. vermindert hat. Unter der Bedingung der Weiterführung der Bahn haben übernommen die Stadt Heiligenhafen 10 000 Mk., die Stadt Burg a. F. 40 000 Mk., die Landschaft Fehmarn 50 0000 Mk., zusammen 100 000 Mk. Nach dem Etat pro 1889/90 sind abzutragen 22 000 Mk., bleiben 418 000 Mk. dazu zum Ankauf der Privatactien 12 000 Mk., mithin Summa 430 000 Mk. Die neu aufzubringenden 12 000 Mk. werden aus den Zahlungen der Interessenten zu entnehmen und der Rest dieser mit 88 000 Mk. zur ABtragung der Eisenbahnschuld zu verwenden sein. Dem Kreistag wird entsprechend dem Vorstehenden vom Kreisausschuß der erforderliche Beschluß über die Actienauslieferung und dergleichen vorgeschlagen.

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