Kreis-Oldenburger-Eisenbahn (1880-1938)

Ueber die Beförderung der Fahrräder - HP 4.10.1898

Ueber die Beförderung der Fahrräder hat die Eisenbahndirektion Altona an sämtliche Eisenbahndienststellen eine eingehende Verfügung erlassen, wonach den Reisenden das thunlichste Entgegenkommen erwiesen werden soll. Namentlich sollen die Gepäckträger und Arbeiter den Reisenden beim Verpacken der Räder helfen. Auf Bahnhöfen, wo der Zu- und Abgang durch die Wartezimmer erfolgt, kann die Beförderung auch durch den Gepäckraum stattfinden. Die zeitweilige Aufbewahrung der Räder kann auch im Raum "zur Aufbewahrung des Handgepäcks" gegen die festgesetzte Gebühr geschehen.

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