Nach einer Mitteilung des Reichs-Eisenbahn-amts an das preußische Staatsministerium sollen nunmehr sämtliche deutsche Bundesregierungen sich bereit erklärt haben, auf den Bahnlinien ihrer Staatsgebiete im Güterverkehr die Sonntagsruhe nach den Grundsätzen des Gesetzes vom 8. Mai v. J. spätestens vom 1. Mai d. J. durchzuführen.