Kreis-Oldenburger-Eisenbahn (1880-1938)

Der Weiterbau der Kreis Oldenburger Eisenbahn ist als aufgegeben zu betrachten - HP 24.9.1892

Wir lesen: Der Weiterbau der Kreis Oldenburger Eisenbahn nach Heiligenhafen und Fehmarn ist einstweilen als aufgegeben zu betrachten. Die Staatsregierung hat es mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage abgelehnt, die im Privatbesitz befindlichen Aktien der Eisenbahn zum Nominalwert von 612,000 Mark unentgeldlich zu übernehmen unter der Bedingung, daß die Kreis Oldenburger Eisenbahn in das alleinige Eigenthum des Staates übergehe und bis nach Burg auf Fehmarn auf Staatskosten fortgeführt werde.

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