Während das kommunaleinkommensteuerpflichtige Einkommen der Station Oldenburg i. H. der Kreis Oldenburger Eisenbahn im Rechnungsjahr 1886/87 9184 Mk. betrug, ist dasselbe für 1887/88 auf 14,169 Mk. festgesetzt. Die von der Eisenbahn in Folge dessen an die Oldenburger Stadtkasse zu zahlende Steuer erhöht sich darnach von 731 Mk. pro 1886/87 auf 1008 Mk. pro 1887/88.